Die Konsolidierung auf dem Markt der Anbieter von ETFs (Exchange Traded Funds) schreitet voran. comstage, einst Tochter der Commerzbank, wurde von Lyxor übernommen und Lyxor wiederum wurde von Amundi übernommen. Da kommt es vor, dass ein Anbieter mehrere Sondervermögen hat, welche die gleiche Anlagestrategie haben. Als Folge davon werden Sondervermögen oftmals zusammengelegt, denn eine Weiterführung zwei gleicher Fonds macht keinen Sinn.
Aus zwei Gleichen wird Einer
So hat es nun einen beliebten Fonds erwischt, der auch oft und gerne für Sparpläne benutzt wird, den Amundi MSCI World V - UCITS ETF USD ACC ETF
(WKN: LYX0YD, ISIN: LU1781541179). Wie man anhand der Wertpapierkennnunmmer (WKN) erkennen kann, stammt dieser ursprünglich von Lyxor, denn diese hatten die mit "LYX" beginnenden WKNs. Im Februar erfolgt nun eine Zusammenlegung mit dem AMUNDI MSCI WORLD UCITS ETF DR - USD ACC ETF (WKN: ETF146, ISIN: IE000BI8OT95). Anhand der WKN kann das geübte Auge hier erkennen, dass dieser ursprünglich vom comstage stammte, denn die hatten sich mit "ETF" beginnende WKNs gesichert.
Zusammenlegung hat steuerlichen Folgen
Hier kann man sich glücklich schätzen, wenn man bisher in den übernehmenden Fonds investiert hat. Denn dieser bleibt bestehen und man muss nichts veranlassen. Allerdings wird man in der Regel informiert, dass eine solche Zusammenlegung erfolgt.
Anders jedoch, wenn man in den Fonds investiert hat, der nun übernommen wird. Denn die Vermögensteile der Anleger müssen nun in den neuen Fonds umgetauscht werden. Das kommt einer Veräußerung und Neuanlage gleich, und hat damit auch ungewollte steuerliche Folgen. Die aufgelaufenen Gewinne sind zum Zeitpunkt des Umtauschs zu versteuern, was - je nach Größe der Position - den Sparer-Freibetrag sprengen kann, oder zu einem Abfluss an Liquidität führt, und damit ggf. auch zu einer Verkleinerung der Positionsgröße des Fonds, weil Steuern bezahlt werden müssen.
(K)Eine Lösung?
Der vorherige Verkauf und manuelle Umtausch in den neuen Fonds oder eine alternative Anlage ist hierbei jedoch auch keine Lösung, denn auch in diesem Fall fallen Steuern an und der Sachverhalt verhält sich genau wie oben. Es kann sogar noch teurer werden, denn ggf. verlangt der Broker eine Gebühr und zumindest der Spread zwischen Anlauf und Verkauf fällt als intransparente Kosten an. Im Falle eines Umtauschs werden diese Kosten vermieden. Insofern ist ein vorzeitiger Verkauf vor der Zusammenlegung keine Lösung, um der Besteuerung zu entgehen. Immerhin darf man erwarten, dass die bereits im Rahmen der jährlichen Vorab-Besteuerung gezahlten Beträge, die ja gerade bei den thesaurierenden, also nicht ausschüttenden Fonds vorliegen, wie in diesem Fall, von der zu ermittelnden Steuer abgezogen werden. Und bei überwiegend in Aktien anlegenden Fonds werden nur 70% des Gewinns versteuert, 30% bleiben für Anleger aus Deutschland steuerfrei.
Sparplan umstellen - lassen?
Ein guter Broker stellt in dem Fall nach dem Umtausch der Anteile auch automatisch den Sparplan um, was bedeutet, dass der ETF-Sparplan auf den neuen ETF weiterläuft und der Kunde nichts veranlassen muss. Natürlich kann man dies auch manuell schon vor dem Umtausch machen, wenn man die Anteile umtauschen lassen will. Das ist sogar zu empfehlen, denn damit fällt die Sparrate ab der Umstellung nicht mehr unter die Besteuerung des Umtauschs, weil sie bereits in den neuen Fonds geht.
Strategie und Struktur prüfen
Ein solches Ereignis ist sicher auch ein guter Anlass, seine Strategie und Struktur in Sachen Vermögen zu überprüfen. Das sollte man eigentlich regelmäßig tun, aber oft genug wird dies von den Anlegern vernachlässigt. Manchmal kommt dann erst heraus, dass die Position eigentlich zu groß ist oder man mehr diversifizieren möchte. Wenn man die Sparpläne diversifiziert anlegt, und auf mehrere ETFs verteilt, dann vermindert man auch das steuerliche Risiko, wenn ein solcher Umtausch der Anteile durch Zusammenlegung von Fonds ansteht.







